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Diese Seite ist nur für Rechtsanwälte vorgesehen!

ANMELDEMODALITÄTEN

Sie besitzen ein elektronisches Zertifikat auf Smartcard, sind damit bereits in der Anwendungen der österreichischen Justiz für Rechtsanwälte eingetragen und wollen diese auch zukünftig bearbeiten können?

Um Ihre persönlichen Daten für die Anwendungen der österreichischen Justiz für Rechtsanwälte bearbeiten zu können, benötigen Sie eine Bürgerkarte, oder Handy-Signatur.

  • Informationen, um die Bürgerkarte zu aktivieren, erhalten Sie hier.

  • Informationen, um die Handy-Signatur zu aktivieren, erhalten Sie hier.

  • Informationen, um die Bürgerkarte auf Ihrer vorhandenen Smartcard (zB RA-Ausweis) aufzubringen, erhalten Sie hier.

Wenn Sie neue Personen für den Zugang berechtigen wollen, folgen Sie bitte der hier verlinkten Anleitung.

Empfehlung zur Verwendung der Handy-Signatur

Das BMJ empfiehlt, die Handy-Signatur als primäres Mittel für den Zugang zu den Edikte Anwendungen zu verwenden. Im folgenden Dokument finden Sie die häufigsten Fragen zur Handy-Signatur kurz zusammengefasst:
Handysignatur!

Leitfaden

Eine ausführliche Anweisung für die Veröffentlichung von Verschmelzungsverträgen und Spaltungsplänen bietet Ihnen der Leitfaden (Stand 31.01.2017).

Sie haben Probleme mit der Anmeldung?

Klicken Sie auf Hinweise und Tipps!


Stand 14.04.2017

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